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Achtung: Ein Marderbefall ist ein Sachmangel

Ein Befall eines Immobililenobjektes mit Mardern kann beim Immobilienkauf als Sachmangel gelten. Das ist sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ein wichtiger Aspekt. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie es zu dieser Rechtsauslegung kommt.

Liegt ein Sachmangel eines Immobilienobjektes vor, dann muss der Verkäufer den Käufer über solche Mängel informieren. Das gilt besonders auch für Mängel, die der Käufer nicht erkennen kann.  Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 22 U 104 / 16) hat entschieden, dass der Verkäufer einer Immobilie den Käufer auch über einen Befall des Hauses (z. B. Dachboden, Garage) mit Mardern zu informieren hat. Liegt der Marderschaden bzw. Marderbefall bereits länger zurück und ist nicht mehr aktuell, dann besteht hingegen keine Informationspflicht. Auch das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 15.01.2013, Az. 4 U 874/12 hatte mit einem Marderschaden zu tun.

Ein Marderbefall ist ein Sachmangel

  • Ein Marderschaden, der aktuell ist oder nicht zu lange zurück liegt, stellt einen Sachmangel dar!
  • Der Verkäufer muss über diesen Sachmangel informieren.
  • Weist er nicht auf diesen Schaden bzw. Fall hin, kann sich ein Schadenersatz wegen bei Vertragsabschluss verschwiegener Mängel aus §§ 434, 437 Nr.3, 444, 280 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergeben.
  • Ein Marderbefall vor einigen Jahren, der behoben wurde, stellt keinen aktuellen Sachmangel mehr dar.

Es ist nicht verwunderlich, dass ein Marderbefall einen Sachmangel darstellt. Denn bereits ein Marder im Dachboden kann erheblichen Schaden anrichten, welcher erheblichen finanziellen Aufwand verursacht.

Fragen Sie nach und begutachten Sie den Dachboden

Immobilienkäufern raten wir dazu, den Verkäufer explizit auf aktuelle Marderschäden anzusprechen und nachzufragen, ob in der Vergangenheit solche Fälle aufgetreten sind. Besichtigen Sie bestenfalls auch den Dachboden und achten Sie auf Hinweise, die auf einen Marder deuten. Dies können z. B. Fäkalien oder Aas sein. Das Problem: Lag bereits ein Marderbefall auf dem Dachboden vor und wurde der Dachboden nicht gegen Marder geschützt, so liegt die Gefahr vor, dass sich erneut ein Marder dort einnistet. Dies kann wiederum großen finanziellen Schaden anrichten. Wir empfehlen, den Dachboden vor einem Marder zu schützen, übrigens auch unabhängig davon, ob bereits ein Marderschaden aufgetreten ist.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage bei einem Marderbefall finden Sie auf hier im Artikel von Anwalt.de.